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"Tell the chef, the beer is on me."
gestern march-against-monsanto-demo berlin | * stop * | fiesestes wetter | * stop * | zu spät gekommen | * stop * | kaum leute da | * stop * | auch etwas zauselig-esoterische reden wurden gehalten | * stop * | da brauchen sich monsanto NICHT warm anzuziehen | * stop * | die musi vom kater-wagen tat aber gut zum schluß…
Die Drehtür zwischen Politik und Wirtschaftslobbyismus dreht sich immer schneller. Vorzeitiger wurde ein Übergang vom Regierungsamt zum hochbezahlten Vertreter von wirtschaftlichen Einzelinteressen wohl noch nie verabredet und schon gar nicht öffentlich bekannt. Schon vor seinem Ausscheiden aus dem Amt schließt Kanzleramts-Staatsminister Eckart von Klaeden einen Vertrag mit der Daimler AG und lässt sich als „Leiter Politik und Außenbeziehungen“ des Autobauers, also als Cheflobbyist einkaufen. Das ist ein Skandal, der zeigt, wie weit sich der Klientilismus auch in Deutschland schon in unsere Demokratie hineingefressen hat. Ein gesetzliches Gebot einer dreijährigen Karenzzeit für Regierungsmitglieder vor einem Wechsel in eine Lobbytätigkeit wird immer dringender. Vor allem wäre aber auch ein Austausch der politischen Eliten durch einen Regierungswechsel nötig, um die sich ausbreitende politische Korruption einzudämmen. Von Wolfgang Lieb.
Ursprünglich wollte von Klaeden erst „nach der laufenden Legislaturperiode“ als Staatsminister im Kanzleramt in seine Lobbytätigkeit für den Automobilkonzern wechseln. Nachdem die Opposition die zeitliche Überlappung seines Vertragsabschlusses als Lobbyist bei fortdauernder Amtsausübung als „Interessenkollision“ kritisierte, will von Klaeden nun schon kurz vor der auslaufenden Legislaturperiode, am 20. September – also zwei Tage vor der Bundestagswahl – aus seinem Regierungsamt ausscheiden. Angeblich um nicht in den Geruch zu geraten, neben einem sicher erheblich höheren Einkommen bei Daimler nun auch noch seine kompletten Versorgungsansprüche als ehemaliges Mitglied der Bundesregierung einzusacken zu wollen.
Doch ist das nicht nur eine Verschleierungstaktik? Verliert von Klaeden dadurch, dass er kurz vor Ende der vollen Legislaturperiode aus seinem Amt ausscheidet tatsächlich seinen Versorgungsanspruch?
In §15 Absatz 1 des Bundesministergesetzes [PDF - 54.2 KB] heißt es zwar, dass ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung nur dann Anspruch auf Ruhegehalt hat, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat. Diese zeitliche Anforderung hätte von Klaeden nicht erfüllt, wenn er vor diesen vier Jahren ausscheidet.
Aber in § 15 Absatz 4 heißt es weiter: „Bei der Berechnung der Amtszeit nach Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 gilt ein Rest von mehr als zweihundertdreiundsiebzig Tagen als volles Amtsjahr“. Gilt diese Berechnung auch für von Klaeden, dann ändert sich an seinem regulären Versorgungsanspruch nichts, wenn er wenige Tage vor Ende der Legislaturperiode ausscheidet. Vielleicht sollte die Opposition einmal juristisch klären lassen, ob die abwiegelnde Erklärung von Klaedens überhaupt zutrifft oder ob er einfach nur von dem zugrundeliegenden politischen Skandal ablenken und auf einem Nebenschauplatz den Saubermann spielen möchte.
Von Klaeden erklärte, er wolle “auf jeden Fall auf meinen Versorgungsanspruch nach Paragraph 15 Absatz 1 Bundesministergesetz in Verbindung mit Paragraph 6 über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verzichten”.
Die Frage ist allerdings, kann er überhaupt verzichten? Meines Wissens ist der Versorgungsanspruch kein gegenseitiges arbeitsrechtliches Vertragsverhältnis, das einseitig aufgekündigt werden könnte, sondern er beruht auf der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen (einseitigen) Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn.
Auch dieser Frage, ob ein solcher Verzicht möglich ist, könnten die Kritiker nachgehen.
(Es soll Fälle geben, in denen Politiker ihre Versorgungsansprüche freiwillig rückerstattet haben, aber natürlich nur abzüglich der Einkommensteuer.)
Sein Verbleiben im Amt, obwohl er schon während seiner Amtszeit einen Anschlussvertrag mit Daimler abgeschlossen hat, begründet von Klaeden wie folgt: “Mir geht es darum, meine Arbeit ordentlich zu beenden”. Kann ein Staatsminister (oder Beamter) seine Arbeit aber ordentlich beenden, wenn er noch während seines Regierungsamtes von einem Konzern schon vertraglich als Cheflobbyist gegenüber der Regierung verpflichtet worden ist. Gibt es da keine vorvertraglichen Pflichten oder wenigstens Sorgfaltspflichten?
Wie verhalten sich also z.B. das Kanzleramt und dessen Staatsminister gegenüber den aktuellen Plänen der EU-Kommission, wonach die Abgasemissionen für Kraftfahrzeuge ab 2020 nur noch bei 95 Gramm CO2/Kilometer liegen sollen? Es ist doch bekannt, dass gerade die deutschen Hersteller von „Premium“-Fahrzeugen energisch gegen solche Vorgaben antreten. Meint von Klaeden also etwa den Widerstand der Bundesregierung gegen diese Pläne, wenn er seine Arbeit „ordentlich beenden“ möchte?
Wenn die Kanzlerin „ihren“ Staatsminister nicht sofort entlässt, kann sie sich des Verdachts nicht mehr erwehren, dass sie diese Kumpanei zwischen Regierung und der deutschen Automobillobby persönlich fördert. (Siehe „Von Klaeden ist nicht mehr tragbar“)
Der bisherige nonchalante Umgang mit diesem Skandal „offenbart ein Ausmaß an Dreistigkeit und an Ignoranz von Regeln guter Regierungsführung – die Angela Merkel in anderen Ländern gern lehrmeisternd einfordert –, dass man nur Staunen kann. Andererseits folgt sie konsequent der Linie von CDU/CSU und FDP, die noch jedes Bemühen um mehr Transparenz und Lobbykontrolle im Bundestag blockiert hat.“
Die Kritik der Opposition greift viel zu kurz. Besteht eine „Interessenkollision“ zwischen Amt und Lobbyisten-Tätigkeit etwa erst mit Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitgeber, der politische und wirtschaftliche Interessen gegenüber der Regierung vertritt?
Ist wirklich jemand so naiv, zu glauben, dass Daimler mit von Klaeden „die Katze im Sack“ gekauft hätte? Ist es nicht nach aller Lebenserfahrung vielmehr so, dass – in diesem Falle eben Daimler – von der Wirtschaft jemand aus der Politik „eingekauft“ wird, von dem der betreffende Konzern (und meist können sich nur große Konzerne Chef-Lobbyisten leisten) schon vielfach erfahren hat, dass er schon im Amt ein guter Interessenvertreter war und deshalb Vertrauen erworben hat. Oder, noch schlimmer, dass aufgrund von vorausgegangenem politischem Handeln eine (moralische) Verpflichtung zu einem nachträglichen Dankeschön in Form eines hoch dotierten Posten erwachsen ist?
Aber wie Matthias Wissmann – von 1993 bis 1998 Bundesminister für Verkehr und im Jahre 2007 im fliegenden Wechsel von der Politik in das Amt des Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie umgestiegen – versteht auch von Klaeden seinen eiligen Schritt durch die Drehtür wohl gar nicht als Wechsel von einem Regierungsamt in einen Lobbyisten-Job.
Er wird für sich vermutlich in Anspruch nehmen, dass er schon immer der Überzeugung war, dass es politisch richtig ist, die Interessen der deutschen Automobilwirtschaft zu vertreten.
(Wie sagte doch Wolfgang Clement als er im Deutschlandfunk gefragt wurde, ob er seinen Aufsichtsratsposten bei RWE Power nicht seinem Eintreten für die Kohlesubventionen verdanke: Er habe sein Leben lang diese Energiepolitik vertreten.)
Das auch von Klaeden als Staatsminister im Kanzleramt die Klientel der Automobilwirtschaft gut vertreten hat, war schließlich auch an der Wirtschafts- und Verkehrspolitik der Bundesregierung deutlich abzulesen:
Kein europäischer Staat subventioniere z.B. derart „konsequent und milliardenschwer den Kauf von klima- und umweltschädlichen Personenkraftwagen wie Deutschland“ hält die Deutsche Umwelthilfe der Bundesregierung vor.
Die Kanzlerin feiert Elektroautos, unterstützt aber in den aktuellen Verhandlungen über CO2-Grenzwerte für Neuwagen die deutschen Hersteller von „Spritschluckern“ und „Emissionsschleudern“. Die Lkw-Maut fließt ausschließlich in den Bau und Unterhalt von Autobahnen und Bundesstraßen und nicht mehr anteilig in den Schienen- und Schiffsverkehr. Nicht zuletzt die sog. Abwrackprämie war ein milliardenschweres Subventionsprogramm für eine bestimmte Wirtschaftssparte.
Man könnte die Beispiele einer an den Interessen der Automobilindustrie orientierten Verkehrspolitik beliebig fortsetzen.
Vielleicht steht hinter dem ungewöhnlichen Zeitpunkt des Wechsels von Klaedens in die Wirtschaft mitten im Wahlkampf aber auch ein ganz anderes Motiv. Von Klaeden galt nicht nur als treuer Gefolgsmann Merkels sondern er gehörte auch zu den Nachwuchstalenten der CDU. Möglicherweise ist sein ungeduldiger und den Wahlkampf störender Seitenwechsel ja auch dem merkelschen „Management by Champignons“ geschuldet. Will sagen, eines Personalführungsprinzips das heißt: Die Mitarbeiter im Dunkeln lassen, gelegentlich mit Mist bestreuen und sobald sich ein heller Kopf zeigt: abschneiden! Dass die menschlich ach so sympathische Angela Merkel dieses Prinzip perfekt beherrscht, belegen die gefallenen Kronprinzen Merz, Koch, Wulff, Röttgen etc.
Wie es auch sei, dass sich die Drehtür zwischen Politik und Wirtschaft, wie der Wechsel von Klaedens zeigt, inzwischen schneller als ein Ventilator dreht (siehe die Tabelle der Seitenwechsler bei LobbyControl, müsste endlich die Forderung auf die politische Tagesordnung bringen, dass zumindest für Mitglieder der Regierung – egal ob sie auf ihre Versorgungsansprüche verzichten wollen – eine dreijährige Karenzzeit bei einem Ausscheiden aus dem Amt bis zur Aufnahme einer Lobbytätigkeit gesetzlich vorgeschrieben werden muss.
Um diese Bildung von Filz zu verhindern, wäre darüber hinaus ein Austausch der Regierung und ihrer Spitzenbeamten durch einen Regierungswechsel per Abwahl nötig. Auf Dauer lässt sich nur durch einen einigermaßen regelmäßigen Austausch der Regierungseliten verhindern, dass die parlamentarische Demokratie zum Klientilismus verkommt.
In wenigen Tagen trifft sich die BildungsGEWerkschaft zu ihrem Gewerkschaftstag. Diskussionen um die bildungspolitischen Leitlinien für die nächsten Jahre stehen auf der Tagesordnung. So unter anderem eine Debatte über die Kommunalisierung von Bildung im Allgemeinen und über so genannte „Kommunale Bildungslandschaften“ im Besonderen. In einem der vorliegenden Anträge [PDF - 93.4 KB] zu diesem Thema wird – demokratietheoretisch begründet – die Aufhebung der Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten gefordert. Demokratie wird hier vor allem als Dezentralisierung verstanden. Worin allerdings – zumal in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel – das “Demokratisierungspotential“ eines „kommunalisierten“ Bildungssystem genau liegen soll, verbleibt nebulös. Ist Demokratie etwa einfach nur „Mitbestimmung“ – und zwar gerade da, wo es qualitativ kaum irgendetwas „mitzubestimmen“ gibt? Oder handelt es sich nicht vielmehr, so die These dieses Beitrags, um eine „marktkonforme“ Anpassung der Schule, in der demokratische Mitbestimmung am Ende kaum mehr Platz finden wird und eine Art „Modernisierung“ der Legitimation zunehmender sozialer Ungleichheit (vgl.: Der Bürgerhaushalt – Zwischen Partizipation und Ruhigstellung)? Von Jens Wernicke.
Die Debatte um eine wie auch immer geartete „Kommunalisierung“ von Bildung und Bildungsverantwortung wird seit Längerem geführt. So forderte zum Beispiel bereits 2004 die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)[i], dass „Städte und Gemeinden die Zuständigkeiten und Ressourcen zur Gestaltung einer kommunalen Bildungslandschaft übertragen bekommen“ sollen.
Damit zielte die Debatte in ihrer Historie bereits sehr früh auf eine Dezentralisierung von Bildungsverantwortung und Ressourcen sowie möglicherweise sogar der Inhalten ab.
Ein SPD-Beschluss aus 2006 macht diese (ursprüngliche) Intention exemplarisch deutlich:
„Wenn sich das Modell bewährt, sollen bis 2018 alle allgemein bildenden Schulen in die vollständige Trägerschaft der Gemeinden, Städte und Kreise übergehen; auch bei berufsbildenden und Förderschulen sollen die Schulträger die Möglichkeit erhalten, sie vollständig zu übernehmen.“
(SPD Niedersachsen: Zukunft der Bildung. Beschluss des Landesvorstandes vom 3. Februar 2006[ii])
Größere öffentliche Aufmerksamkeit fand das Thema dann jedoch erst 2007 durch eine „Weinheimer Initiative“[iii] der Freudenberg Stiftung, welche das Thema „Kommunalisierung“ unter dem Schlagwort „Lokale Verantwortungsgemeinschaften“ zusammenfasste. In dieser Initiative heißt es unter anderem:
Es folgte noch ein Papier des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.“ (Deutsche Vereine)[iv] sowie eine weitere Stellungnahme des Deutschen Städtetags[v]. Beide Verlautbarungen sorgten dafür, dass eine breite öffentliche Debatte ausgelöst wurde, die bis heute anhält.
Der „Deutsche Verein“, ein Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit, formuliert unter anderem:
Gefordert wird unter dem Namen „Kommunale Bildungslandschaften“ also von Anbeginn an unter anderem:
Auch in einem Folgepapier herrschte derselbe Tenor. Der Deutscher Städtetag, größter kommunaler Spitzenverband in Deutschland, formuliert:
Auch hier das gleiche Strickmuster: „Kommunale Bildungslandschaft“ bedeutet die Überwindung der Trennung in äußere und innere Schulangelegenheiten; gefordert wird somit eine Übertragung der Zuständigkeiten für Ressourcen (einschließlich der Lehrerarbeitsverhältnisse) und Bildungsinhalte an die Kommunen.
Allein schon wegen der sehr unterschiedlichen Finanzlage der Kommunen dürfte dies zu einem massiven Auseinanderdriften von Bildungsqualität, Bildungsinhalten, Löhnen und Arbeitsbedingungen in den einzelnen Kommunen führen.
Was das konkret bedeuten würde, verdeutlicht exemplarisch ein Forderungspapier, das wenig später vom Hessischen Landkreistages[vi] veröffentlicht wurde. In diesem heißt es:
In einem neueren Papier des Deutschen Vereins[vii] wird noch deutlicher. Dort heißt es unter anderem:
Es fehlt eigentlich nur noch die Forderung, die Trägerschaft aller beteiligten Bildungseinrichtungen an derlei „Fonds“ oder „Stiftungen“, die sie ja nun auch (mit-) finanzieren, zu übertragen. Diese Forderung wird in manchen Kreisen durchaus schon ausgesprochen.
Es kann daher grundsätzlich festgehalten werden: Wer sich positiv auf „Kommunale Bildungslandschaften“ bezieht, verleiht damit einem Konzept Legitimation, das von Anfang an in jedem Falle gegen die beruflichen Standards und damit gegen die Interessen der im Bildungssystem Beschäftigten ausgerichtet war – und es in aller Regel auch heute noch ist: Der materielle Kern der so genannten Bildungslandschaften ist ferner nicht, wie oft behauptet wird, eine „Verbesserung der Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler“ etc. pp., sondern die Diversifizierung („Kommunalisierung“) von Schule und Lebenswelt, die mittelfristig auf eine Deregulierung der schulischen Bildung selbst, aber auch auf eine Lockerung von Sicherheits- und Arbeitsstandards sowie auf eine Aufsplitterung von Beschäftigungsverhältnissen und somit auf Deprofessionalisierung und Prekarisierung abzielt. Langfristig scheint auch dieses Konzept für die Möglichkeit einer weitgehenden Entstaatlichung und funktionalen Privatisierung von Schule zumindest anschlussfähig zu sein.
In Bayern, wo mehrere Großstädte seit Längerem bereits berufliche Schulen in eigener Trägerschaft halten, schließt sich dieser Kreis bereits: Nachdem der Verband der Berufsschullehrer aufgrund der Finanznot der Kommunen schon vor fast einem Jahrzehnt titelte „Kommunale Schulen vor dem Kollaps?“, ist die Entwicklung heute bereits einen Schritt weiter.
Der lokalen Presse war hier vor einiger Zeit beispielsweise zu entnehmen: „Der Landkreis [Aschaffenburg] steigt in Gespräche mit der gemeinnützigen Caritas Schulen GmbH ein, die sich für eine Übernahme der Trägerschaft der Aschaffenburger Fachakademie für Sozialpädagogik interessiert“. Und weiter: „Nicht möglich sei [...] eine Verstaatlichung [...] [derselben]. Dann hätten rund 300 weitere [kommunale] Schulen in Bayern ebenfalls das Anrecht darauf, und das sei ‚für den Freistaat [...] nicht tragbar‘. Obwohl [...] [derselbe] auch bei Privatschulen das Geld aus seiner Kasse zuschießt, sieht [...] [das Bayerische Kultusministerium hier] einen klaren Unterschied: [...] Finanziell sei eine Differenz etwa bei den Verwaltungskosten gegeben.” Das heißt: Die kommunalen Schulen werden aufgrund der Lage der öffentlichen Kassen bereits heute privatisiert. Für die öffentliche Hand erscheint das logisch wie effizient zugleich.
Das Label “Kommunale Bildungslandschaften” eignet sich daher in keiner Weise als Bezugspunkt für die Entwicklung gewerkschaftlicher Programmatik und Politik.
Zugleich erfordern jedoch die Tatsachen, dass die Kommunen zunehmend zum Ort bildungspolitischer Aktivitäten und Gestaltung werden und dass Kommunale Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene eigenständige und teils eigenwillige Positionen in der Bildungspolitik beziehen vor dem Hintergrund der oben genannten widersprüchlichen Entwicklungen, dass die Gewerkschaften sich dem Arbeitsfeld der “kommunalen Bildungspolitik” verstärkt zuwenden.
„Bildung ist Menschenrecht!“, sollte dabei die Devise lauten. „Um die Menschen zu selbstständigem Urteilen und Handeln in einem politischen Gemeinwesen zu befähigen, ist eine verallgemeinerte Bildung – über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg – unabdingbar. Jedoch beruht demokratische Bildung auch auf materiellen Voraussetzungen: Nur Formen des Lehrens und Lernens, die frei von ökonomischen Imperativen sind, ermöglichen autonomes Denken und das Gestalten einer demokratischen Gesellschaft“, wie es in einer Streitschrift zur Gründung eines Instituts für demokratische Bildung so treffend heißt. Dies muss stets mitbedacht werden, wenn wieder einmal – wie zuletzt in Bezug auf die „Autonome Hochschule“, die „Selbstständige Schule“ oder den „Bürgerhaushalt“ – Demokratie bemüht wird, um systemkonforme Modernisierungen zu legitimieren, die, so wage ich zu behaupten, eher das Gegenteil des Behaupteten forcieren: eine „marktkonforme Demokratie“ nämlich, die gewisse Dinge immer mehr und mehr wirklicher Mitsprache und -bestimmung entzieht.
[«i] Bildungsklick – Förderung der kommunalisierung der Schule
[«ii] Zukunft der Bildung – Sozialdemokratische Perspektiven zur Bildungspolitik in Niedersachsen [PDF - 327 KB]
[«iii] 2007: Lokale Verantwortung für Bildung und Ausbildung. Arbeitsgemeinschaft „Weinheimer Initiative“ [PDF - 119 KB]
[«iv] 2007: Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Aufbau Kommunaler Bildungslandschaften [PDF - 98.3 KB]
[«v] 2007: Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ am 22./23. November 2007 [PDF - 20.6 KB]
[«vi] 2008: Strategiepapier des Hessischen Landkreistages zur Fortentwicklung des Schulwesens in Hessen für die 17. Wahlperiode des Hessischen Landtages (2008 – 2013) [PDF - 48.3 KB]
[«vii] 2009: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung Kommunaler Bildungslandschaften [PDF - 72.5 KB].
Anmerkung WL: Es ist positiv zu bewerten, wenn darüber nachgedacht wird, die Bildung in der Schule etwa mit Angeboten der Jugendhilfe zu verbinden. Auch Kindertagesstätten und Grundschule sollten als Teil der Primarerziehung besser kooperieren. Aber selbst wenn die Kommunen finanziell in der Lage wären, Schulbildung besser zu finanzieren, dann bestünde die Gefahr, dass im Rahmen ihrer jeweiligen Budgets ganz unterschiedliche Prioritäten gesetzt würden. Welchen Stellenwert hätte dann die nur langfristig wirkende schulische Bildung gegenüber dem ständig aktuellen Druck wirtschaftlicher Förderung? Wie sähe es dann mit einer weiteren Zersplitterung der ohnehin immer unübersichtlicheren schulischen Bildung aus? Wo bliebe der Verfassungsgrundsatz „gleichwertiger Lebensverhältnisse“? Wie sähe es mit der gleichen Bezahlung der Lehrkräfte aus? Würden sich nicht nur – wie schon heute die Länder untereinander – die reichen Kommunen den ärmeren die Lehrkräfte gegenseitig abwerben?
Kommunale Demokratie ist wichtig, aber schon heute, regieren in vielen Kommunen die Sparkommissare. Ohne eine grundlegende Änderung der Finanzverteilung führte eine „Kommunalisierung“ der Schule nur zu noch mehr privaten Schulen und zu weiterer Entdemokratisierung.
Interessant wäre ein Blick in unser Nachbarland, die Schweiz.
In dieser Diskussion sollte man nicht übersehen, dass das Engagement der Bundesregierung für den Aufbau „kommunaler Bildungslandschaften“ vor allem aus einer Umgehungsstrategie der fehlenden Zuständigkeit des Bundes in der Bildungs- und Schulpolitik resultiert. Der Bund erhoffte sich durch das Engagement auf kommunaler Ebene, die Zuständigkeit der Länder für die Schulpolitik umgehen zu können. Ohne eine Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen wird Schulpolitik zur Kirchturmpolitik – und das in einem offenen Europa!
At Freedom of the Press Foundation, we believe it’s vital to defend WikiLeaks’ right to gather and publish classified information in the public interest, just as it’s vital to protect the rights of Associated Press and Fox News to do the same. Under the law, the AP, Fox News, and WikiLeaks are no different (a fact that even the government argues). If one falls, the others will not be far behind.
How Amnesty has let down Bradley Manning
http://electronicintifada.net/blogs/david/how-amnesty-has-let-down-bradley-manning
Why is Amnesty applying different rules to the US than to Russia?
My own interest in human rights was sparked by the protests over US foreign policy that occurred when Ronald Reagan visited Ireland in 1984 (I was 13 years old at the time). I first heard about Amnesty a year or two later and have supported the organization ever since.
So it felt like a betrayal when I heard that Amnesty's American office was headed for most of last year by Suzanne Nossel; before taking up that job she had been a deputy assistant secretary of state under Hillary Clinton. Under Nossel's leadership, Amnesty whitewashed the invasion of Afghanistan by hosting a conference praising NATO's “progress” in that country. The guest of “honor” at that event was Madeleine Albright, the secretary of state who declared that killing as many as 500,000 children in Iraq by depriving them of essential medicines was a price worth paying.
Während der Ausstrahlung herrscht bei Teilen des Publikums entsetzen über die gewalttätigen Aufnahmen und den Anblick, wie der verfolgten Person aus nächster Nähe mit einem Schlagstock auf den Kopf eingeschlagen wird. Im Saal gab es erschrockene Aufschreie, der Zeuge grinste.Verteidiger Eisenberg wird sauer. Er befragt den Zeugen ob er hier eben auch eine Straftat im Amt gesehen habe. Der Zeuge, Gruppenführer der schlagenden Polizisten, lacht. Der Richter lässt die Frage nicht zu.
"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
"I'd love to help kickstart continued development! And 0 EUR/month really does make fiscal sense too... maybe I'll even get a shirt?" (there will be limited edition shirts for two and other goodies for each supporter as soon as we sold the 200)